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Aktuelle Version vom 19. März 2021, 10:06 Uhr

Arbeitsort ist im Arbeitsrecht und im Steuerrecht der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers befindet. Im öffentlichen Dienst heißt der Arbeitsort auch Dienstort. Das Sozialversicherungsrecht kennt außerdem den Begriff Beschäftigungsort. Eine natürliche Person ist in Deutschland zunächst am jeweiligen Wohnort bzw. Hauptwohnsitz und nicht am Arbeitsort steuerpflichtig.

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