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Lohnleitlinie: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei den Verhandlungen um einen [[Tarifvertrag]] wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie regelmäßig diskutiert. Die [[Arbeitnehmer]]seite ([[Gewerkschaft]]en, [[Kaufkraft (Konsum)|Kaufkraft]]-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die [[Arbeitgeber]]seite argumentiert, ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung führe mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der [[Beschäftigung]] führe. | |||
Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der Arbeitsproduktivität auch die [[Außenhandelspreis]]e, sowie die gesetzlichen und freiwilligen [[Sozialleistung]]en. | Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der Arbeitsproduktivität auch die [[Außenhandelspreis]]e, sowie die gesetzlichen und freiwilligen [[Sozialleistung]]en. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2020, 13:48 Uhr
Als Lohnleitlinie wird in der Volkswirtschaft ein Richtwert für eine Lohnerhöhung bezeichnet, die sich an der Entwicklung der Arbeitsproduktivität orientiert.
Bei den Verhandlungen um einen Tarifvertrag wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie regelmäßig diskutiert. Die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften, Kaufkraft-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die Arbeitgeberseite argumentiert, ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung führe mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der Beschäftigung führe.
Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der Arbeitsproduktivität auch die Außenhandelspreise, sowie die gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen.
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