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Numerus clausus: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Numerus clausus''', abgekürzt NC, Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten.
Unter '''Numerus clausus''' ([[latein]]isch für „abgeschlossene Zahl“, abgekürzt NC) ist die übliche Bezeichnung für eine Zulassungsbeschränkung beim [[Studium]] an [[Hochschule]]n und [[Universität]]en. Laut [[Artikel 12]] des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] haben alle Deutschen das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte; daher gibt es entsprechende Wartelisten an vielen Hochschulen für diejenigen, welche den NC nicht erreichen.


==Trivia==
==Beispiele==
*Im Jahr [[2019]] lag der N.C. für die Aufnahme des Medizinstudiums in [[Nordrhein-Westfalen]] bei einer Durchschnittsnote von 1,0.
*Im Jahr [[2019]] lag der NC für die Aufnahme des [[Medizin]]studiums in [[Nordrhein-Westfalen]] bei einer Durchschnittsnote von 1,0 des [[Abitur]]zeugnisses.


{{Rechtshinweis}}
{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Medizin]]
[[Kategorie:Studium]]

Aktuelle Version vom 26. Juni 2024, 00:42 Uhr

Unter Numerus clausus (lateinisch für „abgeschlossene Zahl“, abgekürzt NC) ist die übliche Bezeichnung für eine Zulassungsbeschränkung beim Studium an Hochschulen und Universitäten. Laut Artikel 12 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte; daher gibt es entsprechende Wartelisten an vielen Hochschulen für diejenigen, welche den NC nicht erreichen.

Beispiele

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