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Landrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Landrat''' ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster [[Kommunalbeamter]]. Zugleich ist er in den meisten Ländern untere staatliche Verwaltungsbehörde. Er vertritt den Kreis nach außen und wird in den meisten Ländern unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt.
{{Begriffsklärungshinweis}}


==Bekannte Landräte==
Der '''Landrat''' ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen [[Landkreis]]es oder Kreises und damit oberster [[Beamter]] dieser Verwaltungseinheit. Zugleich ist er in den meisten Ländern Chef einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, nämlich der Kreisverwaltung bzw. des [[Landratsamt]]es. Er vertritt den Kreis nach außen und wird in den meisten [[Bundesland|Ländern]] unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt.
*[[Thomas Gemke]]
 
== Siehe auch ==
*[[Oberkreisdirektor]]
 
==Bekannte Landräte (Auswahl) ==
* [[Jörg Mielke]]
* [[Gabriele Pauli]]
* [[Marco Voge]]


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.youtube.com/watch?v=noulzO8H2y0
*[https://www.youtube.com/watch?v=noulzO8H2y0 ''Kurz erklärt: Was macht ein Landrat?''], auf [[Youtube]]
 
{{PPA-Kupfer|Link=Landrat_(Deutschland)}}


[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]
[[Kategorie:Landrat| ]]

Aktuelle Version vom 7. Januar 2025, 19:56 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Landrat (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Beamter dieser Verwaltungseinheit. Zugleich ist er in den meisten Ländern Chef einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, nämlich der Kreisverwaltung bzw. des Landratsamtes. Er vertritt den Kreis nach außen und wird in den meisten Ländern unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt.

Siehe auch

Bekannte Landräte (Auswahl)

Weblinks

Andere Lexika