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Bankrott: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bankrott''' (von [[italienisch]] ''banca rotta'', „zerschlagener Tisch“) ist wie ''[[Konkurs]]'' oder das umgangssprachliche [[Wort]] ''Pleite'' ein [[Synonym]] für die [[Insolvenz]] und insbesondere die ''Zahlungsunfähigkeit'' eines [[Schuldner]]s . In Deutschland wird mit diesem Begriff eine [[Insolvenzstraft]] bezeichnet. In {{enS}}sprachigen Ländern wird der Begriff ''bankruptcy'' verwendet.
'''Bankrott''' (von [[italienisch]] ''banca rotta'', „zerschlagener Tisch“) ist wie ''[[Konkurs]]'' oder das umgangssprachliche [[Wort]] ''Pleite'' ein [[Synonym]] für die [[Insolvenz]] und insbesondere die ''Zahlungsunfähigkeit'' eines [[Schuldner]]s. In Deutschland wird mit diesem Begriff heutzutage eine [[Insolvenzstraftat]] bezeichnet. In {{enS}}sprachigen Ländern wird der Begriff ''bankruptcy'' verwendet.


[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Insolvenz]]
[[Kategorie:Insolvenz]]

Aktuelle Version vom 5. Januar 2021, 17:33 Uhr

Bankrott (von italienisch banca rotta, „zerschlagener Tisch“) ist wie Konkurs oder das umgangssprachliche Wort Pleite ein Synonym für die Insolvenz und insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. In Deutschland wird mit diesem Begriff heutzutage eine Insolvenzstraftat bezeichnet. In englischsprachigen Ländern wird der Begriff bankruptcy verwendet.