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Satzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2023, 09:04 Uhr
Die Satzung ist im deutschen Recht eine zumindest schriftliche, teilweise auch notariell beurkundete innere Verfassung einer juristischen Person. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend.
Die Satzung wird bei der Gründung vom zuständigen Gericht - bei einem Verein ist es das Amtsgericht - überprüft. Dies gilt auch für Änderungen, die nach der Gründung vorgenommen werden.
Siehe auch
Andere Lexika