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Abstammungsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Abstammungsprinzip''' ([[latein]]isch ''ius sanguinis'' = „Recht des Blutes“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein [[Staat]] seine [[Staatsbürgerschaft]] an [[Kind]]er verleiht, deren [[Elternschaft|Eltern]] (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es gilt - nicht nur in [[Deutschland]]<ref>Bundesregierung: {{Webarchiv|text=''Optionsmodell'' |url=http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-optionsmodell.html |wayback=20111208144526 |datum=2018-03-28 07:32:04}}</ref> - in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem [[Geburtsortsprinzip]] ''(ius soli)''. | Das '''Abstammungsprinzip''' ([[latein]]isch ''ius sanguinis'' = „Recht des Blutes“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein [[Staat]] seine [[Staatsbürgerschaft]] an [[Kind]]er verleiht, deren [[Elternschaft|Eltern]] (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es gilt - nicht nur in [[Deutschland]]<ref>Bundesregierung: {{Webarchiv|text=''Optionsmodell'' |url=http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-optionsmodell.html |wayback=20111208144526 |datum=2018-03-28 07:32:04}}</ref> - in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem [[Geburtsortsprinzip]] ''(ius soli)''.<ref>https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/usa-staatsbuergerrecht-reform-donald-trump</ref> | ||
In der [[Sowjetunion]] konnte ein [[Kind]], dessen Eltern verschiedene [[Nationalität]]en bzw. Staatsbürgerschaften hatten (z.B. die [[Russland|russische]] und die [[Ukraine|ukrainische]]), bei Erreichen der [[Volljährigkeit]] entscheiden, welche von beiden in seinen [[Ausweis]] eingetragen wird. In Deutschland erwirbt ein Kind zunächst aufgrund der Abstammung der [[Eltern]] die Staatsbürgerschaft. | |||
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2024, 21:13 Uhr
Das Abstammungsprinzip (lateinisch ius sanguinis = „Recht des Blutes“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es gilt - nicht nur in Deutschland[1] - in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem Geburtsortsprinzip (ius soli).[2]
In der Sowjetunion konnte ein Kind, dessen Eltern verschiedene Nationalitäten bzw. Staatsbürgerschaften hatten (z.B. die russische und die ukrainische), bei Erreichen der Volljährigkeit entscheiden, welche von beiden in seinen Ausweis eingetragen wird. In Deutschland erwirbt ein Kind zunächst aufgrund der Abstammung der Eltern die Staatsbürgerschaft.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Bundesregierung: Optionsmodell(Archivversion vom 8.12.2011
- ↑ https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/usa-staatsbuergerrecht-reform-donald-trump