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Aktiengesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Aktiengesetz''' (auch ''Aktienrecht'') ist die Bezeichnung für Gesetze, die für [[Aktiengesellschaft]]en sowie den Umgang mit ausgegebenen [[Aktie]]n gelten. Das erste deutsche Aktiengesetz (''Gesetz über die Aktiengesellschaften'') trat ab 9. November 1843 durch Beschluss des [[Preußen|preußischen]] Königs in Kraft. | '''Aktiengesetz''' (auch ''Aktienrecht'') ist die Bezeichnung für Gesetze, die für [[Aktiengesellschaft]]en sowie den Umgang mit ausgegebenen [[Aktie]]n gelten. Das erste deutsche Aktiengesetz (''Gesetz über die Aktiengesellschaften'') trat ab 9. November [[1843]] durch Beschluss des [[Preußen|preußischen]] Königs in Kraft. Wesentliche Neufassungen erfolgten [[1937]] und [[1965]] | ||
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2023, 08:41 Uhr
Aktiengesetz (auch Aktienrecht) ist die Bezeichnung für Gesetze, die für Aktiengesellschaften sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktien gelten. Das erste deutsche Aktiengesetz (Gesetz über die Aktiengesellschaften) trat ab 9. November 1843 durch Beschluss des preußischen Königs in Kraft. Wesentliche Neufassungen erfolgten 1937 und 1965
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