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Emeritierung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Emeritierung''' ist eine Form der altersbedingten Befreiung von der [[Pflicht]] zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte.
'''Emeritierung''' ist an [[Universität]]en eine Form der altersbedingten Befreiung von der [[Pflicht]] zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte. Das Wort leitet sich von dem [[latein]]ischen [[Verb]] ''emerēre'' bzw. dessen Form im [[Deponens]] ''emerēri'' (von ''méritum'' „Lohn“) ab, das sowohl „sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben“ als auch „ausdienen, alt/unbrauchbar werden“ bedeutet.


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/personalthemen/beamtenangelegenheiten/emeriruhesynopse.shtml
*https://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/personalthemen/beamtenangelegenheiten/emeriruhesynopse.shtml


[[Kategorie:Recht]]
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[[Kategorie:Universität]]

Aktuelle Version vom 22. September 2019, 05:08 Uhr

Emeritierung ist an Universitäten eine Form der altersbedingten Befreiung von der Pflicht zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte. Das Wort leitet sich von dem lateinischen Verb emerēre bzw. dessen Form im Deponens emerēri (von méritum „Lohn“) ab, das sowohl „sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben“ als auch „ausdienen, alt/unbrauchbar werden“ bedeutet.

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