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Aktuelle Version vom 28. Dezember 2023, 10:02 Uhr
Ein Gericht (von althochdeutsch girihti ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘, einer Ableitung zu ahd. rëht ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. rihten ‚recht, gerade machen; in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurde)[1]) ist eine Institution der Rechtsprechung (Judikative). Dabei ist die unterste Stufe das Amtsgericht.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Erarbeitet unter der Leitung von Wolfgang Pfeifer, Akademie Verlag, Berlin 1989