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Gericht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gericht''' bezeichnet einen Ort, an dem Recht gesprochen wird.
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Ein '''Gericht''' (von [[althochdeutsch]] ''girihti'' ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘, einer Ableitung zu ahd. ''rëht'' ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. ''rihten'' ‚recht, gerade machen; in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurde)<ref>''Etymologisches Wörterbuch des Deutschen.'' Erarbeitet unter der Leitung von Wolfgang Pfeifer, Akademie Verlag, Berlin 1989</ref>) ist eine Institution der Rechtsprechung ([[Judikative]]). Dabei ist die unterste Stufe das [[Amtsgericht]].
 
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Aktuelle Version vom 28. Dezember 2023, 10:02 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Gericht (Begriffsklärung) aufgeführt.

Ein Gericht (von althochdeutsch girihti ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘, einer Ableitung zu ahd. rëht ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. rihten ‚recht, gerade machen; in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurde)[1]) ist eine Institution der Rechtsprechung (Judikative). Dabei ist die unterste Stufe das Amtsgericht.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Erarbeitet unter der Leitung von Wolfgang Pfeifer, Akademie Verlag, Berlin 1989