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Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. August 2025, 14:59 Uhr
Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi = Erkenntnis) ist eine schriftliche Erklärung, die einen bestimmten juristisch relevanten Sachverhalt fixiert und meist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Beispiele sind ein schriftlicher Vertrag oder ein Zeugnis.
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