PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Pflichtexemplar: Unterschied zwischen den Versionen
Kategorie angepasst |
weiteres |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Pflichtexemplar''' ist ein Exemplar einer [[Veröffentlichung]] (meist ein [[Buch]]), das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem [[Verleger]] (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte [[Bibliothek]]en des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, meist die jeweilige [[Nationalbibliothek]] abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand während der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] in Europa und ist heute international weit verbreitet. | Ein '''Pflichtexemplar''' ist ein Exemplar einer [[Veröffentlichung]] (meist ein [[Buch]]), das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem [[Verleger]] (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte [[Bibliothek]]en des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, meist die jeweilige [[Nationalbibliothek]] abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht der Nationalbibliotheken entstand während der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] in Europa und ist heute international weit verbreitet. | ||
Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des | Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des Pflichtexemplars ist vorrangig die möglichst vollständige Archivierung aller Veröffentlichungen eines [[Staat]]es als Zeugnis des kulturellen Schaffens, ihre [[Bibliografie|bibliografische]] Dokumentation und die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Die jeweiligen Nationalbibliotheken sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtexemplare auf unbegrenzte Zeit aufzubewahren und eine [[Nationalbibliographie]] zu erstellen. Eine Gewähr füŕ die Vollständigkeit gibt es jedoch nicht. So können durch [[Krieg]] oder andere äußere Einwirkungen Teile des Bestandes beschädigt werden oder sogar verloren gehen. Durch die technische Entwicklung bedingt, werden inzwischen auch [[E-Book]]s aufgenommen. | ||
Ein weitergehendes Pflichtexemplarrecht gab es für die [[Universitätsbibliothek]]en insofern, als eine [[Doktorarbeit]] in entsprechender Stückzahl gedruckt werden musste, damit diese an allen Universitäten eines Landes verfügbar war. | |||
{{PPA-Kupfer}} | {{PPA-Kupfer}} | ||
[[Kategorie:Bibliothekswesen]] | [[Kategorie:Bibliothekswesen]] |
Aktuelle Version vom 16. September 2025, 10:10 Uhr
Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Veröffentlichung (meist ein Buch), das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, meist die jeweilige Nationalbibliothek abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht der Nationalbibliotheken entstand während der Frühen Neuzeit in Europa und ist heute international weit verbreitet.
Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des Pflichtexemplars ist vorrangig die möglichst vollständige Archivierung aller Veröffentlichungen eines Staates als Zeugnis des kulturellen Schaffens, ihre bibliografische Dokumentation und die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Die jeweiligen Nationalbibliotheken sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtexemplare auf unbegrenzte Zeit aufzubewahren und eine Nationalbibliographie zu erstellen. Eine Gewähr füŕ die Vollständigkeit gibt es jedoch nicht. So können durch Krieg oder andere äußere Einwirkungen Teile des Bestandes beschädigt werden oder sogar verloren gehen. Durch die technische Entwicklung bedingt, werden inzwischen auch E-Books aufgenommen.
Ein weitergehendes Pflichtexemplarrecht gab es für die Universitätsbibliotheken insofern, als eine Doktorarbeit in entsprechender Stückzahl gedruckt werden musste, damit diese an allen Universitäten eines Landes verfügbar war.
Andere Lexika