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Aktuelle Version vom 26. März 2025, 10:29 Uhr
Als trivial (von lateinisch trivialis = ‚gewöhnlich') gilt ein Umstand, der als naheliegend, für jedermann leicht ersichtlich oder erfassbar angesehen wird. Aussagen aus der Mathematik heißen trivial, wenn sie besonders einfach angegeben werden können, d. h. sich ohne jedes Zutun aus einer Definition ergeben. Umgangssprachlich ist es auch die Bezeichnung für eine nebensächliche oder unwichtige Information.[1] So kann trivial im Sinne von „alltäglich“ oder „unbedeutend“ auch eine Bewertung oder ein Geschmacksurteil ausdrücken, zum Beispiel bei der Beurteilung von Literatur, die nur der Unterhaltung dient (siehe Trivialliteratur), oder bei Anekdoten zu Personen.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Albrecht Beutelspacher: Das ist o. B. d. A. trivial! Vieweg, Wiesbaden 2004, ISBN 3-528-66442-8, S. 41.