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Landrat: Unterschied zwischen den Versionen
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==Bekannte Landräte== | Der '''Landrat''' ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen [[Landkreis]]es oder Kreises und damit oberster [[Beamter]] dieser Verwaltungseinheit. Zugleich ist er in den meisten Ländern Chef einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, nämlich der Kreisverwaltung bzw. des [[Landratsamt]]es. Er vertritt den Kreis nach außen und wird in den meisten [[Bundesland|Ländern]] unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt. | ||
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*https://www.youtube.com/watch?v=noulzO8H2y0 | *[https://www.youtube.com/watch?v=noulzO8H2y0 ''Kurz erklärt: Was macht ein Landrat?''], auf [[Youtube]] | ||
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2025, 19:56 Uhr
Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Beamter dieser Verwaltungseinheit. Zugleich ist er in den meisten Ländern Chef einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, nämlich der Kreisverwaltung bzw. des Landratsamtes. Er vertritt den Kreis nach außen und wird in den meisten Ländern unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt.
Siehe auch
Bekannte Landräte (Auswahl)
Weblinks
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