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Wehrbereichsverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2024, 14:46 Uhr

Die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) waren, als dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden innerhalb ihres Bereiches für alle Verwaltungsaufgaben der Bundeswehr zuständig. Eine untere Bundesbehörde war das jeweilige Kreiswehrersatzamt. Nachdem bis 2001 sieben Wehrbereichsverwaltungen (I-VII) ähnlich wie die Wehrbereichskommandos bestanden hatten, fielen durch die Aussetzung der Wehrpflicht ab 2011 viele Aufgaben weg. So gab es bis Juni 2013 nur noch folgende vier:

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