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Ein '''Beamter''' in | Ein '''Beamter''' ist meist ein [[Staat]]sbediensteter oder eine auf Lebenszeit verpflichtete Person. In [[Deutschland]]<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)</ref> und in vielen anderen Staaten steht er gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als [[Arbeitnehmer]] im [[öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienst]], das sich nach dem [[Arbeitsrecht|Arbeits-]] und Tarifrecht richtet. Ein Beamtenverhältnis kann zeitlich begrenzt sein. Im öffentlichen Dienst kann ein Beamtenverhältnis in Deutschland auf Lebenszeit erst mit 27 Jahren beginnen, aber nicht gekündigt, sondern nur in bestimmten Fällen beendet werden. Das Beamtenrecht wird teilweise durch Bundesgesetze, aber auch durch Landesgesetzte bestimmt. Beamte bekommen im Alter keine [[Rente]], sondern eine [[Pension (Altersversorgung)|Pension]]. Außerdem haben Beamte kein [[Streikrecht]]. | ||
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== Kritik == | |||
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl und [[Beförderung]] von Beamten nicht nach dem [[Leistungsprinzip]], sondern nach [[Parteibuch]] erfolgt. Zudem wird bezweifelt, dass für einige Berufe wie Lehrer überhaupt das Beamtenverhältnis erforderlich ist. Beamte habe einige Vorteile, so zahlen sie zum Beispiel keine Beiträge in die gesetzliche [[Rentenversicherung]] ein. | |||
==Siehe auch == | |||
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beamtinnen-und-beamte-node.html | *[https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beamtinnen-und-beamte-node.html Informationen] des Bundesinnenministeriums | ||
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== Einzelnachweise == | |||
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[[Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes]] |
Aktuelle Version vom 23. September 2024, 08:14 Uhr
Ein Beamter ist meist ein Staatsbediensteter oder eine auf Lebenszeit verpflichtete Person. In Deutschland[1] und in vielen anderen Staaten steht er gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, das sich nach dem Arbeits- und Tarifrecht richtet. Ein Beamtenverhältnis kann zeitlich begrenzt sein. Im öffentlichen Dienst kann ein Beamtenverhältnis in Deutschland auf Lebenszeit erst mit 27 Jahren beginnen, aber nicht gekündigt, sondern nur in bestimmten Fällen beendet werden. Das Beamtenrecht wird teilweise durch Bundesgesetze, aber auch durch Landesgesetzte bestimmt. Beamte bekommen im Alter keine Rente, sondern eine Pension. Außerdem haben Beamte kein Streikrecht.
2022 gab es in Deutschland rund 1.726.600 Beamte,[2] davon waren 738.000 Lehrer und 297.000 Polizisten.[3] Es gibt zudem die besondere Form als politischer Beamter auf Zeit.
Kritik
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl und Beförderung von Beamten nicht nach dem Leistungsprinzip, sondern nach Parteibuch erfolgt. Zudem wird bezweifelt, dass für einige Berufe wie Lehrer überhaupt das Beamtenverhältnis erforderlich ist. Beamte habe einige Vorteile, so zahlen sie zum Beispiel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Siehe auch
Weblinks
- Informationen des Bundesinnenministeriums
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)
- ↑ Öffentlicher Dienst: Beschäftigte nach Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, 30. Juni 2020. Statistisches Bundesamt, 2023-08-31. Abgerufen am 7. November 2023. (abgezogen sind etwa 22.000 Richter (vgl. Richterstatistik 2020 des BfJ))
- ↑ Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2021. In: destatis.de. 2022-11-23. Abgerufen am 7. November 2023. (PDF, S. 46)