Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Betreuung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Jugendamt hat nichts mit Betreuung zu tun
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Inuse}}
Die '''Betreuung''' ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher [[Betreuer]] unter gerichtlicher Aufsicht eine [[Vollmacht]] für die Vertretung nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des [[Willen]]s des [[Betreuter|Betreuten]] verpflichtet ist. Dieses Rechtsinstitut ersetzt die frühere [[Entmündigung]]. Zu unterscheiden sind dabei:
Die '''Betreuung''' ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher [[Betreuer]] unter gerichtlicher Aufsicht eine [[Vollmacht]] für die Vertretung nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des [[Willen]]s des [[Betreuter|Betreuten]] verpflichtet ist. Dieses Rechtsinstitut ersetzt die frühere [[Entmündigung]]. Zu unterscheiden sind dabei:


Zeile 11: Zeile 9:
* Betreuung in finanziellen Angelegenheiten
* Betreuung in finanziellen Angelegenheiten
* Betreuung in gesundheitlichen Angelegenheiten
* Betreuung in gesundheitlichen Angelegenheiten
* Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten
* [[Betreuung (Recht)|Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten]]
* Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes (siehe {{§|1833|bgb|juris}} und {{§|1834|bgb|juris}} Absatz 2 BGB)
* Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes (siehe {{§|1833|bgb|juris}} und {{§|1834|bgb|juris}} Absatz 2 BGB)


Vom [[Wahlrecht]] waren bis Mitte 2019 Betreute bei „Anordnung der Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten“ ausgeschlossen.
In bestimmten Fällen ist eine umfassende Betreuung möglich oder nötig. Vom [[Wahlrecht]] waren bis Mitte 2019 Betreute bei „Anordnung der Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten“ ausgeschlossen; dies wurde aber zeitweise in der Praxis nicht immer beachtet.


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 16. September 2024, 11:42 Uhr

Die Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht eine Vollmacht für die Vertretung nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Dieses Rechtsinstitut ersetzt die frühere Entmündigung. Zu unterscheiden sind dabei:

  • die rechtliche Vertretung Volljähriger durch einen Betreuer
  • die Helferschaft bei Minderjährigen auf Anordnung des Jugendgerichtes, siehe Vormund
  • die Betreuung und Obsorge von alten oder behinderten Menschen, siehe Fürsorge

Für die Betreuung ist im Gegensatz zu anderen Formen der Vertretung - zum Beispiel einer Vollmacht - der Antrag beim Amtsgericht erforderlich, und dadurch wird die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Der Betreuer kann als gesetzlicher Vertreter handeln. In jedem Fall sind die betreute Person, wie in § 1821 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt, anzuhören und der Umfang der Betreuung festzulegen gemäß § 1815 BGB, wobei folgende Bereiche unterschieden werden:

In bestimmten Fällen ist eine umfassende Betreuung möglich oder nötig. Vom Wahlrecht waren bis Mitte 2019 Betreute bei „Anordnung der Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten“ ausgeschlossen; dies wurde aber zeitweise in der Praxis nicht immer beachtet.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Weblinks

Andere Lexika