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Eherecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Sozenschreck (Diskussion | Beiträge)
Hinweis auf Besonderheit im römisch-katholischen Eheverständnis
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Zitate: was soll uns das sagen? ist aus dem Zusammenhang gerissen
 
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Mit dem Begriff '''Eherecht''' können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln.
Mit dem Begriff '''Eherecht''' können alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Rechte und Pflichten der Ehepartner werden zum Beispiel in Deutschland im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) geregelt.


Die römisch-katholische Kirche kennt die Scheidung von Eheleuten nicht.  
Die [[römisch-katholische Kirche]] kennt die Scheidung von Eheleuten grundsätzlich nicht: Eine Ehe bleibt bis in den [[Tod]] eines Ehepartners bestehen. Allerdings sieht das [[Eherecht der katholischen Kirche]] einige Ausnahmen vor. So kann eine Ehe im [[Ehenichtigkeitsverfahren]] annulliert werden.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Ehemann]]
* [[Ehemann (Recht)]]
* [[Familienrecht]]


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22051/eherecht
* [https://www.anwalt.org/ehe/ Ehe in Deutschland - Anwalt.org]


[[Kategorie:Privatrecht]]
[[Kategorie:Eherecht| ]]
[[Kategorie:Familie]]
[[Kategorie:Familie]]
[[Kategorie:PPA-Eisen]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]

Aktuelle Version vom 18. Juni 2024, 13:06 Uhr

Mit dem Begriff Eherecht können alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Rechte und Pflichten der Ehepartner werden zum Beispiel in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Die römisch-katholische Kirche kennt die Scheidung von Eheleuten grundsätzlich nicht: Eine Ehe bleibt bis in den Tod eines Ehepartners bestehen. Allerdings sieht das Eherecht der katholischen Kirche einige Ausnahmen vor. So kann eine Ehe im Ehenichtigkeitsverfahren annulliert werden.

Siehe auch

Weblinks