PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zebrawilderer (Diskussion | Beiträge)
und auch hier die Ergänzungen wieder eingefügt
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Staatsanwalt''' ist bei [[Gericht]] in Strafsachen Vertreter der [[Anklage]]. Er ist in vielen Ländern ein [[Beamtentum|Staatsbediensteter]], in Deutschland z. B. ein [[Beamter (Deutschland)|Beamter]] im höheren Justizdienst in einer [[Staatsanwaltschaft]] und damit ein [[Organ (Recht)|Organ]] der [[Rechtspflege]].
Ein '''Staatsanwalt''' ist bei [[Gericht]] in Strafsachen Vertreter der [[Anklage]]. Er ist in vielen Ländern ein [[Beamtentum|Staatsbediensteter]], in Deutschland z. B. ein [[Beamter]] im höheren Justizdienst in einer [[Staatsanwaltschaft]]. Er ist ein [[Organ (Recht)|Organ]] der [[Rechtspflege]] und in bestimmten Fällen weisungsgebunden.
 
In der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] kann Staatsanwalt nur werden, wer die [[Befähigung zum Richteramt]] hat.
 
Bei einem [[Strafverfahren]] hat der Staatsanwalt zwei unterschiedliche Funktionen: Einerseits amtiert er als Untersuchungsbeamter im Vorfeld des [[Gerichtsverfahren]]s - also im [[Ermittlungsverfahren]], andererseits als [[Kläger]] während des Gerichtsverfahrens. Die beiden Funktionen sind in der Regel getrennt von einander. Er ist auch für Anträge zuständig, solange sich zum Beispiel ein Angeklagter in [[Untersuchungshaft]] befindet. Der Ankläger auf Bundesebene heißt z.B. in Deutschland [[Bundesanwalt]]. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] kann Staatsanwalt nur ein [[Jurist]] werden, der die Befähigung zum [[Richter]]amt, also die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat. In Deutschland ist ein Staatsanwalt meist bei dem jeweiligen [[Landgericht]] beschäftigt. In den höheren Instanzen ab dem [[Oberlandesgericht]] wird die Bezeichnung [[Generalstaatsanwalt]] verwendet.
Bei einem [[Strafverfahren]] hat der Staatsanwalt zwei unterschiedliche Funktionen: Einerseits amtiert er als Untersuchungsbeamter im Vorfeld des [[Gerichtsverfahren]]s - also im [[Ermittlungsverfahren]], andererseits als [[Kläger]] während des Gerichtsverfahrens. Die beiden Funktionen sind in der Regel getrennt von einander. Er ist auch für Anträge zuständig, solange sich zum Beispiel ein Angeklagter in [[Untersuchungshaft]] befindet. Der Ankläger auf Bundesebene heißt z.B. in Deutschland [[Bundesanwalt]]. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] kann Staatsanwalt nur ein [[Jurist]] werden, der die Befähigung zum [[Richter]]amt, also die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat. In Deutschland ist ein Staatsanwalt meist bei dem jeweiligen [[Landgericht]] beschäftigt. In den höheren Instanzen ab dem [[Oberlandesgericht]] wird die Bezeichnung [[Generalstaatsanwalt]] verwendet.
Zeile 10: Zeile 7:
*[[Siegfried Buback]] wurde 1953 Staatsanwalt
*[[Siegfried Buback]] wurde 1953 Staatsanwalt
*[[Kirsten Heisig]]
*[[Kirsten Heisig]]
{{PPA-Kupfer}}


{{Rechtshinweis}}  
{{Rechtshinweis}}  

Aktuelle Version vom 5. Juni 2024, 12:48 Uhr

Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage. Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter, in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft. Er ist ein Organ der Rechtspflege und in bestimmten Fällen weisungsgebunden.

Bei einem Strafverfahren hat der Staatsanwalt zwei unterschiedliche Funktionen: Einerseits amtiert er als Untersuchungsbeamter im Vorfeld des Gerichtsverfahrens - also im Ermittlungsverfahren, andererseits als Kläger während des Gerichtsverfahrens. Die beiden Funktionen sind in der Regel getrennt von einander. Er ist auch für Anträge zuständig, solange sich zum Beispiel ein Angeklagter in Untersuchungshaft befindet. Der Ankläger auf Bundesebene heißt z.B. in Deutschland Bundesanwalt. In der Bundesrepublik Deutschland kann Staatsanwalt nur ein Jurist werden, der die Befähigung zum Richteramt, also die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat. In Deutschland ist ein Staatsanwalt meist bei dem jeweiligen Landgericht beschäftigt. In den höheren Instanzen ab dem Oberlandesgericht wird die Bezeichnung Generalstaatsanwalt verwendet.

Bekannte Vertreter

Andere Lexika





Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!