PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Mordversuch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Rechtshinweis kommt immer nach dem Text
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Inuse}}
Ein '''Mordversuch''' ist eine vorsätzliche und absichtliche [[Gewalt]]tat, die auf die [[Tötung]] einer Person oder einer Gruppe abzielt. Es ist ein [[strafrecht]]lich relevanter Begriff im Zusammenhang mit [[schwerer Körperverletzung]] und [[Totschlag]]. Da [[Mord]] mit seiner Strafandrohung gemäß {{§|22|StGB|juris}} StGB ein [[Verbrechen]] in [[Deutschland]] darstellt, ist auch sein [[Versuch]] gemäß {{§|23|StGB|buzer}} Absatz 1 StGB  strafbar. Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter den Tod eines Menschen plant und zur Tat ansetzt.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Versuch</ref> Die Tat kann in bestimmten Fällen als Totschlag einzustufen sein, wenn kein [[Mordmotiv]] vorliegt.
Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß {{§|23|StGB|juris}} Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach {{§|49|StGB|juris}} Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.


Ein '''Mordversuch''' ist eine vorsätzliche und absichtliche [[Gewalt]]tat, die auf die [[Tötung]] einer Person oder einer Gruppe abzielt. Es ist ein [[strafrecht]]lich relevanter Begriff im Zusammenhang mit [[schwerer Körperverletzung]]. Da [[Mord]] mit seiner Strafandrohung gemäß {{§|22|StGB|juris}} StGB ein [[Verbrechen]] in [[Deutschland]] darstellt, ist auch sein [[Versuch (Strafrecht)|Versuch]] strafbar. Insoweit kommen zwei Möglichkeiten in Betracht:<ref>''Schneider'', MüKo-StGB (2012), §&nbsp;211 Rn. 271.</ref><ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Versuch</ref>
== Siehe auch ==
# Die Tat kann insgesamt fehlgehen, sodass das Opfer überlebt oder aus einem völlig anderen Grund stirbt. Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter mindestens Tatentschluss bezüglich des Todes eines Menschen hat, zur Tötung dieses Menschen [[Versuch (StGB)|ansetzt]] und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht.
*[[Morddrohung]]
# Die Tat kann objektiv als [[Totschlag (Deutschland)|Totschlag]] einzustufen sein, während der Täter selbst irrig davon ausgeht, ein Mordmerkmal zu verwirklichen.
Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß {{§|23|StGB|juris}} Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach {{§|49|StGB|juris}} Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 5. Juni 2024, 11:58 Uhr

Ein Mordversuch ist eine vorsätzliche und absichtliche Gewalttat, die auf die Tötung einer Person oder einer Gruppe abzielt. Es ist ein strafrechtlich relevanter Begriff im Zusammenhang mit schwerer Körperverletzung und Totschlag. Da Mord mit seiner Strafandrohung gemäß § 22 StGB ein Verbrechen in Deutschland darstellt, ist auch sein Versuch gemäß § 23Vorlage:§/Wartung/buzer Absatz 1 StGB strafbar. Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter den Tod eines Menschen plant und zur Tat ansetzt.[1] Die Tat kann in bestimmten Fällen als Totschlag einzustufen sein, wenn kein Mordmotiv vorliegt. Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß § 23 Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.

Siehe auch

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Mordversuch) vermutlich nicht.




Einzelnachweise