Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Richtlinienkompetenz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Whorf (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
das alte Zitat interesiert doch nach über 40 Jahren kaum noch, in den Personenartikel verschoben
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Richtlinienkompetenz''' ist die Zuständigkeit, Richtlinien der Politik verbindlich vorzugeben. Sie gilt in Deutschland für das Amt des [[Bundeskanzler]]s.
Die '''Richtlinienkompetenz''' ist die Zuständigkeit, Richtlinien der Politik verbindlich vorzugeben. Sie gilt in Deutschland für das Amt des [[Bundeskanzler]]s und ist im [[Grundgesetz]] beschrieben.


==Zitate==
{{PPA-Kupfer}}
*Ich habe bisher, in über acht Jahren, von der Richtlinienkompetenz nach Art. 65 des Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht. Ich habe es vielmehr immer als meine Pflicht angesehen, große Anstrengungen auf das Zustandebringen von vernünftigen, praktisch brauchbaren, beiden Seiten gleichermaßen zumutbaren Kompromissen zu verwenden.“ (Helmut Schmidt im September [[1982]])


{{PPA-Eisen}}
[[Kategorie:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]]
 
[[Kategorie:Grundgesetz]]
[[Kategorie:Politik (Deutschland)]]
[[Kategorie:Politik (Deutschland)]]

Aktuelle Version vom 31. März 2024, 19:31 Uhr

Die Richtlinienkompetenz ist die Zuständigkeit, Richtlinien der Politik verbindlich vorzugeben. Sie gilt in Deutschland für das Amt des Bundeskanzlers und ist im Grundgesetz beschrieben.

Andere Lexika