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Sozialgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das deutsche '''Sozialgesetzbuch''' (SGB) ist eine Zusammenfassung des Sozialrechts im formellen Sinn. Das SGB gliedert sich in einen allgemeinen Teil und elf weitere Bücher, die jeweils kurz mit römischen Zahlen als SGB I bis XII bezeichnet werden. Die darin enthaltenen Gesetze traten nacheinander ab 1976 in Kraft. Ein SGB XIV wird im Juli 2019 in Kraft treten. Ein „Sozialgesetzbuch&nbsp;XIII“ soll es – unter anderem wegen der weit verbreiteten Einschätzung der Zahl&nbsp;13 als Unglückszahl und wegen entsprechenden Vorbringens von Betroffenenverbänden – nicht geben.<ref>[https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Aberglaeubisch-Bundesminister-Heil-will-auf-die-Zahl-13-verzichten-id53137981.html Abergläubisch – Bundesminister Heil will auf die Zahl 13 verzichten], Augsburger Allgemeine, 15. Januar 2019. Abgerufen am 15. Januar 2019.</ref> Diese Entscheidung wurde als „Rücksicht auf Aberglauben“ kritisiert. Man habe die „[[Esoterik]] Einzelner“ nicht durch eine fortlaufende Gesetzesnummerierung verletzen wollen.<ref>Stefan Schmitt: ''[https://www.zeit.de/2019/04/hubertus-heil-sozialgesetzbuch-13-aberglaube Das wird nicht vierzehn! Hubertus Heil meidet die 13. Diese Dummheit ist größer, als sie scheint''], [[Die Zeit]], Nummer 4, 17. Januar 2019, Seiten=31</ref>
Das deutsche '''Sozialgesetzbuch''' (SGB) ist eine Zusammenfassung des [[Sozialrecht]]s im formellen Sinn. Das SGB gliedert sich in einen allgemeinen Teil und elf weitere Bücher, die jeweils kurz mit römischen Zahlen als SGB I bis XII bezeichnet werden. Die darin enthaltenen Gesetze traten nacheinander ab 1976 in Kraft. Ein SGB XIV ist 2019 in Kraft getreten. Ein „Sozialgesetzbuch&nbsp;XIII“ soll es – unter anderem wegen der weit verbreiteten Einschätzung der Zahl&nbsp;13 als Unglückszahl und wegen entsprechenden Vorbringens von Betroffenenverbänden – nicht geben.<ref>[https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Aberglaeubisch-Bundesminister-Heil-will-auf-die-Zahl-13-verzichten-id53137981.html Abergläubisch – Bundesminister Heil will auf die Zahl 13 verzichten], Augsburger Allgemeine, 15. Januar 2019. Abgerufen am 15. Januar 2019.</ref> Diese Entscheidung wurde als „Rücksicht auf Aberglauben“ kritisiert. Man habe die „[[Esoterik]] Einzelner“ nicht durch eine fortlaufende Gesetzesnummerierung verletzen wollen.<ref>Stefan Schmitt: ''[https://www.zeit.de/2019/04/hubertus-heil-sozialgesetzbuch-13-aberglaube Das wird nicht vierzehn! Hubertus Heil meidet die 13. Diese Dummheit ist größer, als sie scheint''], [[Die Zeit]], Nummer 4, 17. Januar 2019, Seiten=31</ref>
 
Ziel war die Zusammenfassung zahlreicher Einzelgesetze zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk nach dem Vorbild des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuches]]. Allerdings wird die heute vorliegende Form vielfach kritisiert. Die Arbeitsbelastung der [[Sozialgericht]]e ist durch die Einführung des [[Arbeitslosengeld]]es II („Hartz IV“) seit 2005 erheblich angestiegen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht</ref>


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Aktuelle Version vom 24. März 2022, 12:48 Uhr

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine Zusammenfassung des Sozialrechts im formellen Sinn. Das SGB gliedert sich in einen allgemeinen Teil und elf weitere Bücher, die jeweils kurz mit römischen Zahlen als SGB I bis XII bezeichnet werden. Die darin enthaltenen Gesetze traten nacheinander ab 1976 in Kraft. Ein SGB XIV ist 2019 in Kraft getreten. Ein „Sozialgesetzbuch XIII“ soll es – unter anderem wegen der weit verbreiteten Einschätzung der Zahl 13 als Unglückszahl und wegen entsprechenden Vorbringens von Betroffenenverbänden – nicht geben.[1] Diese Entscheidung wurde als „Rücksicht auf Aberglauben“ kritisiert. Man habe die „Esoterik Einzelner“ nicht durch eine fortlaufende Gesetzesnummerierung verletzen wollen.[2]

Ziel war die Zusammenfassung zahlreicher Einzelgesetze zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk nach dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings wird die heute vorliegende Form vielfach kritisiert. Die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte ist durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) seit 2005 erheblich angestiegen.[3]