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Steuerrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Steuerrecht''' gilt in [[Deutschland]] formal als Teil des [[Abgabenrecht]]s, der die [[Steuer]]n betrifft. Obwohl es sich bei der deutschen [[Abgabenordnung]] nicht um ein ''[[Gesetz]]'' im eigentlichen Sinne handelt, besteht das Steuerrecht tatsächlich aus einschlägigen und umfassenden Gesetzen, die fast alle für die [[Bundesrepublik Deutschland]] insgesamt gelten und somit [[Bundesrecht]] sind. Grundlegend ist vor allem das [[Einkommensteuergesetz]]. Nur wenige Regelungen, wie zum Beispiel der [[Vollzug]] bei der [[Erbschaftsteuer]] oder die [[Gewerbesteuer]] und die [[Grundsteuer]] fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. In einigen Bereichen wie der [[Umsatzsteuer]] gibt es internationale Vereinbarungen.


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Aktuelle Version vom 6. August 2021, 11:51 Uhr

Das Steuerrecht gilt in Deutschland formal als Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Obwohl es sich bei der deutschen Abgabenordnung nicht um ein Gesetz im eigentlichen Sinne handelt, besteht das Steuerrecht tatsächlich aus einschlägigen und umfassenden Gesetzen, die fast alle für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt gelten und somit Bundesrecht sind. Grundlegend ist vor allem das Einkommensteuergesetz. Nur wenige Regelungen, wie zum Beispiel der Vollzug bei der Erbschaftsteuer oder die Gewerbesteuer und die Grundsteuer fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. In einigen Bereichen wie der Umsatzsteuer gibt es internationale Vereinbarungen.

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