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Passierscheinabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Passierscheinabkommen''' waren Vereinbarungen zwischen dem [[Senat]] von [[ | Die '''Passierscheinabkommen''' waren Vereinbarungen zwischen dem [[Senat]] von [[Westberlin]] und der [[Regierung]] der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]. Nach dem [[Berliner Mauer|Mauerbau]] waren [[Ost-Berlin|Ost-]] und West-Berliner aufgrund des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] zwischen beiden deutschen Staaten 28 Monate lang ohne persönlichen Kontakt. | ||
Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler des Senats in West-Berlin [[Horst Korber]] und der [[DDR-Staatssekretär]] [[Erich Wendt]] ein ''Passierscheinprotokoll'', das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. Verhandlungsführer 1965/1966 für die DDR war Staatssekretär [[Michael Kohl]]. Nach dem Auslaufen des letzten Passierscheinabkommens zu Pfingsten 1966 konnten West-Berliner ab Oktober 1966 aufgrund der Entscheidung einer seit 1964 existierenden ''Härtestelle'' nur noch in seltenen „dringenden Familienangelegenheiten“ nach Ost-Berlin einreisen. | Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler des Senats in West-Berlin [[Horst Korber]] und der [[DDR-Staatssekretär]] [[Erich Wendt]] ein ''Passierscheinprotokoll'', das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. Verhandlungsführer 1965/1966 für die DDR war Staatssekretär [[Michael Kohl]]. Nach dem Auslaufen des letzten Passierscheinabkommens zu Pfingsten 1966 konnten West-Berliner ab Oktober 1966 aufgrund der Entscheidung einer seit 1964 existierenden ''Härtestelle'' nur noch in seltenen „dringenden Familienangelegenheiten“ nach Ost-Berlin einreisen. | ||
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2020, 09:52 Uhr
Die Passierscheinabkommen waren Vereinbarungen zwischen dem Senat von Westberlin und der Regierung der DDR. Nach dem Mauerbau waren Ost- und West-Berliner aufgrund des Kalten Krieges zwischen beiden deutschen Staaten 28 Monate lang ohne persönlichen Kontakt.
Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler des Senats in West-Berlin Horst Korber und der DDR-Staatssekretär Erich Wendt ein Passierscheinprotokoll, das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. Verhandlungsführer 1965/1966 für die DDR war Staatssekretär Michael Kohl. Nach dem Auslaufen des letzten Passierscheinabkommens zu Pfingsten 1966 konnten West-Berliner ab Oktober 1966 aufgrund der Entscheidung einer seit 1964 existierenden Härtestelle nur noch in seltenen „dringenden Familienangelegenheiten“ nach Ost-Berlin einreisen.
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