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Eine '''Sanktion''' ({{frS}} sanction, aus {{laS}} ''sānctio'') ist eine [[Heilung (Rechtshandlung)]], Anerkennung, Bestätigung, Billigung oder [[Strafandrohung]], um eine [[Rechtliche Verbindlichkeit|Verbindlichkeit]] herzustellen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dwds.de/wb/Sanktion |titel=Sanktion, die |werk=DWDS.de |hrsg=Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften |zugriff=2019-02-16}}</ref> Der Begriff hat in verschiedenen Zusammenhängen jeweils eine andere Bedeutung. Im [[Privatrecht]] dienen beispielsweise [[Vertragsstrafe]]n diesem Zweck. | Eine '''Sanktion''' ({{frS}} sanction, aus {{laS}} ''sānctio'') ist eine [[Heilung (Rechtshandlung)]], Anerkennung, Bestätigung, Billigung oder [[Strafandrohung]], um eine [[Rechtliche Verbindlichkeit|Verbindlichkeit]] herzustellen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dwds.de/wb/Sanktion |titel=Sanktion, die |werk=DWDS.de |hrsg=Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften |zugriff=2019-02-16}}</ref> Der Begriff hat in verschiedenen Zusammenhängen jeweils eine etwas andere Bedeutung. Im [[Privatrecht]] dienen beispielsweise [[Vertragsstrafe]]n diesem Zweck. | ||
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Version vom 6. Oktober 2020, 11:16 Uhr
Eine Sanktion (französisch sanction, aus lateinisch sānctio) ist eine Heilung (Rechtshandlung), Anerkennung, Bestätigung, Billigung oder Strafandrohung, um eine Verbindlichkeit herzustellen.[1] Der Begriff hat in verschiedenen Zusammenhängen jeweils eine etwas andere Bedeutung. Im Privatrecht dienen beispielsweise Vertragsstrafen diesem Zweck.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Sanktion, die. In: DWDS.de. Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Abgerufen am 16. Februar 2019.