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Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Satzung''' ist im deutschen Recht eine zumindest schriftliche, teilweise auch notariell beurkundete innere Verfassung einer [[juristische Person|juristischen Person]]. Im österreichischen und schweizerischen [[Vereinsrecht]] und [[Firma|Firmenrecht]] ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend.
Die '''Satzung''' ist im deutschen Recht eine zumindest schriftliche, teilweise auch notariell beurkundete innere Verfassung einer [[juristische Person|juristischen Person]]. Im österreichischen und schweizerischen [[Vereinsrecht]] und [[Firma|Firmenrecht]] ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend.
Die Satzung wird vom [[Amtsgericht]] unter Umständen überprüft.


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Version vom 16. Oktober 2019, 09:08 Uhr

Die Satzung ist im deutschen Recht eine zumindest schriftliche, teilweise auch notariell beurkundete innere Verfassung einer juristischen Person. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht und Firmenrecht ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend.

Die Satzung wird vom Amtsgericht unter Umständen überprüft.

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