PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Mischpatim: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Michael Kühntopf (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Mischpatim''' (hebr. משפטים, „Rechtsvorschriften“) bezeichnet einen Leseabschnitt (''Parascha'' oder ''Sidra'' genannt) d…“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 1. Februar 2011, 01:00 Uhr

Mischpatim (hebr. משפטים, „Rechtsvorschriften“) bezeichnet einen Leseabschnitt (Parascha oder Sidra genannt) der Tora und umfasst den Text Ex/Schemot 21,1-24,18.

Es handelt sich um die Sidra des 4. oder 5. Schabbats im Monat Schewat oder des 1. Schabbats im Monat Adar oder Adar rischon.

Wesentlicher Inhalt

  • Rechte von Sklaven
  • Todesstrafe auf Mord, Misshandlung oder Entehrung der Eltern, Menschenraub, Zauberei und Unzucht mit Tieren
  • Schadensersatz in bestimmten Fällen
  • Strafen für Diebstahl
  • Rückerstattung anvertrauter Tiere oder Geräte
  • Strafen für die Verführung einer Jungfrau
  • Verbot der Zinsnahme
  • Pfänder
  • Hilfeleistung gegenüber Arbeitstieren von Feinden
  • Verbot des Götzendienstes, der Bedrückung des Fremdlings, von Witwen und Waisen
  • Lästerung gegenüber Richtern und Fürsten
  • Speiseverbot von Gerissenem
  • Verbot der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Unwahrhaftigkeit und Verbreitung falscher Gerüchte
  • Bestimmungen über das Sabbatjahr, den Schabbat und die Wallfahrtsfeste
  • Verbot, das Böckchen in der Milch seiner Mutter zu kochen (daraus abgeleitet die Trennung von Milchigem und Fleischigem)
  • Verheissung des Sieges über die kanaanitischen Völker
  • Verpflichtung des Volkes auf das Bundesbuch
  • Moses 40 Tage auf dem Berg Sinai

Haftara

Die zugehörige Haftara ist Jeremia 34,8–22; 33, 25–26; am Schabbat Schekalim 2. Buch der Könige 12,1–17.

Literatur (Auswahl)

  • David Sander, Artikel MISCHPATIM, in: Jüdisches Lexikon, Berlin 1927, Bd. IV/1, Sp. 227
  • Selig Bamberger (Übersetzer), Raschis Pentateuchkommentar, Goldschmidt, Basel, vierte Auflage 2002, S. 228–253

Weblinks (Auswahl)