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Insolvenzverwalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Insolvenzverwalter''' (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland, Österreich und der Schweiz ''Konkursverwalter'' oder ''Gesamtvollstreckungsverwalter'', veraltet ''Kontradiktor'') wird bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) ernannt. Der Insolvenzverwalter hat zum Ende des jeweiligen Verfahrens eine Schlussrechnung vorzulegen, sofern nicht in einem von den Gläubigern angenomm…“
 
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Der '''Insolvenzverwalter''' (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland, Österreich und der Schweiz ''Konkursverwalter'' oder ''Gesamtvollstreckungsverwalter'', veraltet ''Kontradiktor'') wird bei der Eröffnung eines [[Insolvenzverfahren]]s vom zuständigen [[Amtsgericht]] (Insolvenzgericht) ernannt. Der Insolvenzverwalter hat zum Ende des jeweiligen Verfahrens eine Schlussrechnung vorzulegen, sofern nicht in einem von den Gläubigern angenommenen [[Insolvenzplan]] eine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde. In der Regel wird ein [[Fachanwalt]] für Insolvenzrecht, [[Betriebswirt]], [[Steuerberater]] oder [[Wirtschaftsprüfer]] mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters betraut. Nach der ''Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung'' (InsVV) erhält der Insolvenzverwalter erst bei Beendigung des Verfahrens eine Vergütung, die von der [[Insolvenzmasse]] abhängig ist, mindestens aber 1.000 Euro. Bei einem Wert der Masse bei Beendigung des Verfahrens von 25.000 Euro oder weniger sind es 40 % der Insolvenzmasse. Jedoch kann er im Laufe des Verfahrens einen Vorschuss beantragen.  
Der '''Insolvenzverwalter''' (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland, Österreich und und der Schweiz ''Konkursverwalter''<ref>in der Schweiz heißt es es immer noch ''Konkursverwaltung''</ref> oder ''Gesamtvollstreckungsverwalter'', veraltet ''Kontradiktor'') wird bei der Eröffnung eines [[Insolvenzverfahren]]s vom zuständigen [[Amtsgericht]] (Insolvenzgericht) ernannt. Der Insolvenzverwalter hat zum Ende des jeweiligen Verfahrens eine Schlussrechnung vorzulegen, sofern nicht in einem von den Gläubigern angenommenen [[Insolvenzplan]] eine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde. In der Regel wird ein [[Fachanwalt]] für Insolvenzrecht, [[Betriebswirt]], [[Steuerberater]] oder [[Wirtschaftsprüfer]] mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters betraut. Nach der ''Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung'' (InsVV) erhält der Insolvenzverwalter erst bei Beendigung des Verfahrens eine Vergütung, die von der [[Insolvenzmasse]] abhängig ist, mindestens aber 1.000 Euro. Bei einem Wert der Masse bei Beendigung des Verfahrens von 25.000 Euro oder weniger sind es 40 % der Insolvenzmasse. Jedoch kann er im Laufe des Verfahrens einen Vorschuss beantragen.
 
== Weblinks ==
*[https://www.spiegel.de/wirtschaft/us-insolvenzanwaelte-das-geschaeft-mit-der-pleite-a-424744.html US-Insolvenzanwälte: Das Geschäft mit der Pleite], Bericht auf Spiegel-online am 3. Juli 2006


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==Einzelnachweise und Anmerkungen==
<references />


[[Kategorie:Insolvenzrecht]]
[[Kategorie:Insolvenzrecht]]

Aktuelle Version vom 24. November 2025, 21:00 Uhr

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland, Österreich und und der Schweiz Konkursverwalter[1] oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) ernannt. Der Insolvenzverwalter hat zum Ende des jeweiligen Verfahrens eine Schlussrechnung vorzulegen, sofern nicht in einem von den Gläubigern angenommenen Insolvenzplan eine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde. In der Regel wird ein Fachanwalt für Insolvenzrecht, Betriebswirt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters betraut. Nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) erhält der Insolvenzverwalter erst bei Beendigung des Verfahrens eine Vergütung, die von der Insolvenzmasse abhängig ist, mindestens aber 1.000 Euro. Bei einem Wert der Masse bei Beendigung des Verfahrens von 25.000 Euro oder weniger sind es 40 % der Insolvenzmasse. Jedoch kann er im Laufe des Verfahrens einen Vorschuss beantragen.

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. in der Schweiz heißt es es immer noch Konkursverwaltung