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Besitzstandswahrung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Besitzstandswahrung''' (auch ''Bestandsgarantie'' oder ''Bestandsschutz'') versteht man Regelungen in [[Gesetz]]en oder [[Vertrag|Verträgen]], wonach [[Rechtsverhältnis]]se unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung [[Bestand (Recht)|bestanden]] haben.
Unter '''Besitzstandswahrung''' (auch ''Bestandsgarantie'' oder ''Bestandsschutz'') versteht man Regelungen in [[Gesetz]]en oder [[Vertrag|Verträgen]], wonach Einzelheiten aus einem [[Rechtsverhältnis]] unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung galten.


== Beispiele (Auswahl) ==
== Beispiele (Auswahl) ==
Wenn für Versicherte [[Rente]]n neu berechnet oder umgewandelt werden müssen (z.B. Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente), gilt der Grundsatz der Erhaltung des Besitzstandes. Die neue Rente wird zwar nach neuem Recht berechnet, sie darf aber nicht geringer sein als die bisher bezogene alte Rente.
Wenn für Versicherte [[Rente]]n neu berechnet oder umgewandelt werden müssen (z.B. Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente), gilt der Grundsatz der Erhaltung des Besitzstandes. Die neue Rente wird zwar nach neuem Recht berechnet, sie darf aber nicht geringer sein als die bisher bezogene alte Rente.


Im [[Baurecht]] wird häufig der Begriff [[Bestandsschutz]] verwendet, inbesondere im Zusammenhang mit einem [[Bebauungsplan]].
Auch im [[Tarifrecht]] gilt teilweise etwas ähnliches.
 
Im [[Baurecht]] wird häufig der Begriff ''Bestandsschutz'' verwendet, inbesondere im Zusammenhang mit einem [[Bebauungsplan]].


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 29. August 2025, 12:23 Uhr

Unter Besitzstandswahrung (auch Bestandsgarantie oder Bestandsschutz) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Einzelheiten aus einem Rechtsverhältnis unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung galten.

Beispiele (Auswahl)

Wenn für Versicherte Renten neu berechnet oder umgewandelt werden müssen (z.B. Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente), gilt der Grundsatz der Erhaltung des Besitzstandes. Die neue Rente wird zwar nach neuem Recht berechnet, sie darf aber nicht geringer sein als die bisher bezogene alte Rente.

Auch im Tarifrecht gilt teilweise etwas ähnliches.

Im Baurecht wird häufig der Begriff Bestandsschutz verwendet, inbesondere im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan.

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