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Visa-Prüfung

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Visa-Prüfung (Sichtprüfung) ist ein Verfahren der Ausgabenkontrolle im öffentlichen Sektor.

Bis 1998 in der Bundesrepublik Deutschland als Vorprüfung im Auftrag der Rechnungshöfe in den Behörden vorgenommen. Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern wurde unter anderem eine Änderung der externen Finanzkontrolle beschlossen mit der Konsequenz, dass die Vorprüfungsstellen zum 31. Dezember 1997 aufgelöst wurden. Die Prüfungstätigkeiten sollen jetzt dezentral in den jeweiligen Behörden durch eine unabhängige Stelle erfolgen. Dies erfolgt seitdem durch die Visa-Prüfung i.d.R. nachträglich, z.T. stichprobenartig und umfasst die rechtliche und rechnerische Überprüfung von Ausgaben.

Eine frühe Erwähnung dieses Begriffes ist in Art.14 des Belgischen Gesetz vom 29. Oktober 1846 bezüglich der Organisation des Rechnungshofes zu finden:

http://www.ccrek.be/DE/HistorischeUbersicht.htm

http://www.ccrek.be/DE/Referenztexte1846.htm



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Grobstolle angelegt am 25.06.2010 um 09:51,
Alle Autoren: Giftmischer, Woehlecke, Grobstolle, Weissbier


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