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Unfug

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Unfug auch Unsinn, Widersinn ist ein von Sinn und Logik gelöster oder grob dargestellter falscher Sachverhalt – bisweilen auch absichtlich und scherzhaft.

Teilweise synonym verwendete Ausdrücke (vor allem aus Dialekten) sind: Schwachsinn, Faxen, Phrase, Torheit, Alberei, Sinnlosigkeit, Wahnsinn, Unart, Sperenzchen, Machenschaften, Mumpitz, Plattitüde, Scherz, Gerede, Absurd, Aufschneiderei, Laune, Quatsch, Getue, Mist, Heckmeck, Blödsinn, Flausen, Humbug, Makulatur, Wahnwitz, Wippchen, Gehabe, Absurdität, Blech, Narrheit, Kinderei, Kapriolen, Idiotie, Marotte, Mätzchen, Kniff, dummes Zeug, Albernheit, Narretei, Dummheit, Nonsens, Zicke, Käse, Zirkus, Mache ect.

Grober Unfug war in der Deutschland bis zur Strafrechtsreform 1969 noch als Übertretung strafbar.[1] Er wird seitdem als Belästigung der Allgemeinheit angesehen und ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen.[2]

Als grober Unfug wurde angesehen:

  • Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren über Wasserpfützen
  • Beschmierung von Häuserwänden
  • Hilferufe Feuer!, ohne dass eine wirkliche Gefahr vorliegt

Andere Lexika





  1. siehe § 118 OWiG alte Fassung
  2. siehe § 118 OWiG (neue Fassung)