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Verschlechterungsverbot
Verschlechterungsverbot ist die gesetzliche Untersagung einer Schlechterstellung, Verschlechterung oder Verböserung (lateinisch reformatio in peius) zum Beispiel bei einem Gerichtsurteil.
Rechtslage in Deutschland
Im Zivilprozess ist die Schlechterstellung nur zulässig, soweit die andere Partei ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat.
Im Strafprozess gilt dies gleichermaßen bis auf folgende prozessuale Situationen:
- Wenn die Staatsanwaltschaft einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten stellt, ist eine Verschlechterung unzulässig.
- Der Täter erhebt Einspruch bei einem Strafbefehl, beschränkt sich dabei gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes, und das Gericht entscheidet über diesen Einspruch im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) - also im schriftlichen Verfahren.
Auch im Steuerrecht besteht meist ein Verschlechterungsverbot.
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