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Logengrad

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Die Logengrade in der Freimaurerei beruhen auf einem dreistufigen System und haben als Vorbild zunächst die Bezeichnungen aus dem Handwerk übernommen:

Lehrling

Als Lehrling (auch Diener genannt) konnte nur jener aufgenommen werden, der ehelich geboren war und dem bei einer Abstimmung durch die Mitglieder der Brüderschaft aufgrund eines guten Leumunds das Vertrauen ausgesprochen wurde. Die Lehrzeit dauerte in den meisten Fällen ganze sieben Jahre. Während der Lehrzeit galten die jungen Anwärter als unfrei, gewissermaßen als unmündig in allen Angelegenheiten der Bauhütte. Zum äußeren Zeichen dieses Tatbestandes waren sie verpflichtet, das Haupt unbedeckt und das Haar kurz geschoren zu tragen. Das Tragen von Waffen war ihnen untersagt. Trachtstück des Lehrlings war der Steinmetzschurz, vom Gürtel an quadratisch nach unten hängend, oberhalb mit einem dreieckigen Brustlatz ausgestattet. [1]

Geselle

Meister

Variationen

Diese drei Grade werden meist der sogenannten blauen Freimaurerei oder Johannisfreimaurerei zugeschrieben.[2] Das Schwedische Lehrsystem verwendet auch für die höheren Grade IV bis VI (sogenannte Andreasloge) diese Bezeichnungen.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Logengrad) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Hans Biedermann: Das verlorene Meisterwort / Bausteine zu einer Kultur- und Geistesgeschichte des Freimaurertums, Herrmann Böhlaus Nachfolgegesellschaft, Graz / Wien, 1986, S. 15 und 16
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_(Freimaurerei)#Blaue_Johannisfreimaurerei