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Benzin-Blei-Gesetz
Das Benzinbleigesetz begrenzte seit 1. Januar 1972 die Zusätze von Bleiverbindungen (vor allem Tetraethylblei) in Motorenbenzin in der Bundesrepublik Deutschland auf 0,4 g/l und ab 1. Januar 1976 auf 0,15 g/l. 1978 folgte eine europäische Regelung zur Begrenzung des Bleigehalts auf 0,4 g/l in Kraftstoffen.[1] Am 1. Februar 1988 wurde verbleites Normalbenzin verboten, andere Benzinsorten folgten auf europäischer Ebene zum 1. Januar 2000. Das Gesetz lässt heutzutage nur noch wenige Ausnahmen zu.
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Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 78/611/EWG des Rates vom 29. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt des Benzins ABl. L 197 vom 22. Juli 1978
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