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Angestellter

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Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsaufgaben überwiegend aus geistiger Arbeit bestehen. Mit dem Status als Angestellter ist vor allem in Deutschland eine gesellschaftliche Stellung verbunden, die sich vom Arbeiter und Beamten unterscheidet. 2005 ist mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern für diesen Bereich entfallen. In der freien Wirtschaft dagegen gibt es diese Unterschiede nach wie vor.

Österreich entwickelte eine Reihe arbeits- und sozialrechtlicher Privilegierungen früher als in Deutschland, denn unter anderem verlieh im Jahre 1906 eine Sonderversicherung für Privatbeamte der deutschen Angestelltenbewegung Impulse.[1]

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Einzelnachweise

  1. Günther Schulz: Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert, Walter de Gruyter 2010, Seite 113