PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit: 
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia. 
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Insolvenz (Unterhaltsvorschuss)
Die Insolvenz im Unterhaltsvorschuss ist eine Fallkonstellation, bei welcher der zahlungspflichtige Elternteil geltend macht, zahlungsunfähig zu sein oder die Behörde über andere Institutionen erfährt, dass ein Insolvenzverfahren aktiv ist. Unterhaltsschulden sind dabei grundsätzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die Verfahren zur Anmeldung von Unterhaltsschulden unterscheiden sich und hängen davon ab, ob die Rückstände bereits tituliert wurden oder noch kein vollstreckbarer Titel vorliegt. Der zahlungspflichtige Elternteil hat bestenfalls die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen. Sofern der Vorgang noch aktiv ist und weiter Unterhalt gezahlt wird, entstehen für den zahlungspflichtigen Elternteil nach der Anmeldung der Schulden zur Insolvenztabelle monatlich neue Schulden in Höhe des aktuell gezahlten Betrags oder in Höhe der festgestellten fiktiven Leistungsfähigkeit.