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Domain Backorder
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Als Domain-Backorder oder Domain-Backordering bezeichnet man den Versuch, eine bestehende Domain im Internet kurz nach dem Zeitpunkt der Löschung erneut zu registrieren, da die Domain nach der Löschung frei verfügbar wird. Solche freiwerdenden Domains werden als Expired Domains bezeichnet. Meist wird ein Dienstleister (Provider) beauftragt, der als spezialisierter Domainregistrar für gelöschte Domains die Registrierung der gewünschten Domains vornimmt. Dabei handelt es sich teilweise um sogenannte Domain-Backorder-Services oder Drop Catcher (im internationalen Umfeld).[1]
Abgrenzung
Im Gegensatz zum Domaingrabbing[2] oder Cybersquatting,[3] deren Ziel häufig nur darin besteht, Domains gewinnbringend zu verkaufen oder eine Pseudo-Nutzung ohne direkten inhaltlichen Bezug zum Domainnamen zu haben (sogenanntes Domain-Parking), besteht beim Domain-Backordering teilweise eine ernste Nutzungsabsicht des Domainnamens.
Anbieter von Domain-Backorder-Services versuchen, durch automatisierte Statusabfragen den Zeitpunkt der Löschung abzupassen und den Registrierungsauftrag des Kunden zu platzieren, wobei manchmal auch freie und noch nicht registrierte Domains angeboten werden.[4] Eine Abgrenzung ist seit dem zunehmenden Domainhandel nicht immer möglich.
Funktionsweise und Hindernisse
Abhängig von der zu überprüfenden Domainendung (Top-Level-Domain) wird bei der Löschung einer Domain ein von der zuständigen Registrierungsstelle vorgegebener Löschprozess gestartet.
Der jeweilige Status der Löschung besteht z. B. bei .com-Domains aus mehreren Teilschritten, unterliegt bestimmten Fristen und kann bei der jeweiligen Registrierungsstelle (in Deutschland DENIC) abgefragt werden. Dabei werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
- ist bereits registriert (dazu die letzte Aktualisierung, bei .com-Domains registrar hold)
- ist frei und steht zur Registrierung zur Verfügung.
Hilfreich sind dabei auch von den jeweiligen Registrierungsstellen möglicherweise herausgegebene Listen aller registrierten Domains, sogenannten Zonefiles bzw. im Deutschen Zonendatei genannt, die bei einigen Providern geführt werden. Oftmals werden die nach einer Löschung neu registrierten Domains zunächst in einer Auktion mehreren Interessenten angeboten, da der Bedarf an freiwerdenden Domains immer mehr zunimmt und somit oft mehrere Personen an einer Übernahme interessiert sind.
Ein Hindernis ist die fehlende Verfügbarkeit der Liste aller registrierten Domains in einigen Top-Level-Domain. In vielen Fällen gibt es keine öffentlich verfügbare Liste aller registrieren Domains, die sogenannte Zonendatei. Solche Listen werden daher über verschiedene Verfahren selbst generiert und als Grundlage für die Abfragen verwendet. Einige Provider lassen sich Domains, die interessant zu sein scheinen, registrieren und bieten diese ihren Kunden an.
Aus Datenschutzgründen können die Inhaber von .de-Domains bereits seit Ende der 2000er Jahre nicht mehr über das Whois-Protokoll abgefragt werden, sondern nur noch über die Homepage des DENIC. Mitte der 2010er Jahre sicherte diese das Website-Formular mit einem Captcha gegen automatisierte Zugriffe. Seit im Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden war, stellt die Abfrage Dritten nur die technische Information der Nameserver sowie Mailadressen zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.[5]
Löschprozess von .de-Domains
Am 3. Dezember 2013 führte die DENIC für alle .de-Domains ein Karenzverfahren, die sogenannte Redemption Grace Period (RGP), ein. Domaininhaber sollen damit vor dem ungewollten Verlust einer Domain durch versehentliche Löschung geschützt werden.[6] Vor Einführung der RGP wurden Domains nach einer Löschung sofort freigegeben und konnten unmittelbar von Dritten registriert werden. Wird eine Domain heute gelöscht, so schließt sich an die Löschung eine Karenzzeit von 30 Tagen an. Innerhalb dieser 30 Tage kann die Domain nur für den letzten Domaininhaber bzw. mit dessen Hilfe erneut registriert werden. Nach Ablauf der Karenzzeit wird die Domain wieder freigegeben und kann von Dritten registriert werden.[7] Dieses Verfahren hat auch Auswirkungen auf das Vorgehen beim Domain-Backordering für .de-Domains. Über die verschiedenen Abfragedienste der DENIC, z. B. das öffentliche Whois, ließen sich Domains in diesem Status identifizieren. Domains, die sich in der RGP befinden, wurden über die Domainabfrage der Denic mit folgendem Hinweis ausgegeben:
„Die Domain „[Platzhalter].de“ wurde am TT.MM.JJJJ gelöscht und befindet sich derzeit in einer Karenzzeit (Redemption Grace Period – RGP). Allgemeine Informationen zu RGP unter .de finden Sie auf unserer speziellen RGP-Informationsseite (http://www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/redemption-grace-period.html).“
Führte man diese Abfrage für eine möglichst große Liste von Domains aus, ließ sich ermitteln, welche Domains sich gerade in der RGP befinden und wann diese wieder frei werden, falls sie nicht vom Vorbesitzer reaktiviert wurden.
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Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Domain-Catcher. Abgerufen am 12. Oktober 2018.
- ↑ Dieser Begriff bezeichnet die (mitunter missbräuchliche) Registrierung einer größeren Anzahl von Internet-Domainnamen
- ↑ Häufig registrieren Cybersquatter freie Domains und bieten sie der Person oder Firma an, der eine Handelsmarke gehört, die in dem Domainnamen enthalten ist
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Domain_Snapping
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Whois
- ↑ DENIC führt Anfang Dezember Redemption Grace Period für deutsche Länderdomain .de ein. 2013-11-26. Abgerufen am 12. Oktober 2018.
- ↑ Redemption Grace Period für .de. Abgerufen am 12. Oktober 2018.