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Niedriglohn

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Als Niedriglohn gilt das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze eines Landes befindet. In Anlehnung an die Definition der OECD wird als Niedriglohn ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. In Deutschland wird das Brutto-Arbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten betrachtet. 2009 lag es in Westdeutschland für jeweils die Hälfte dieser Gruppe unter bzw. über 14,25 Euro/Stunde (Median). Die Niedriglohngrenze lag somit gemäß OECD bei 9,50 Euro/Stunde.[1] Der Median lag in Deutschland 2009 bei 2676 Euro/Monat, die Niedriglohngrenze bei 1784 Euro/Monat. Einen Niedriglohn erhielten (je nach Quelle) 20,2 % bis 22 % der Gruppe.[2][3] 2014 lag die monatliche Grenze bei 1.993 € und der Stundenlohn bei 10 €. Betroffen sind Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung und solche, die keine Ausbildung für die Tätigkeiten in einem Betrieb haben und angelernt werden müssen.

Abgrenzung des Begriffs

Zu unterscheiden sind davon die geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigungen sowie sogenannte Scheinselbständigkeiten. Der Begriff Billiglohn wird oft auch damit gleichgesetzt, beschreibt aber etwas anderes. Gleichwohl wird manchmal im internationalen Vergleich der Begriff Niedriglohnländer verwendet, um Staaten zu kennzeichnen, in denen der durchschnittliche Arbeitslohn verhältnismäßig niedrig liegt. Als Niedriglohn wird manchmal fälschlich auch das niedrige Honorar von freiberuflichen Lehrkräften bezeichnet. Dennoch werden manchmal finanzielle Vergleiche in verschiedenen Bereichen aufgestellt, zum Beispiel in Bezug auf den Tariflohn.

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. dgb.de
  2. SOEP, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, ohne Auszubildende, zitiert entsprechend insm.de
  3. focus.de (Archivversion vom 4. März 2016)