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Zustrombegrenzungsgesetz

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Das Zustrombegrenzungsgesetz wurde im September 2024 von der CDU/CSU in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzesentwurf wurde - ebenso wie zwei andere Anträge der Unionsfraktion - dort am 17. Oktober 2024 von der Tagesordnung abgesetzt und zunächst am 11. November 2024 im Innenausschuss beraten. Im Vorfeld signalisierten die FDP, das BSW und auch die AfD eine Zustimmung. Damit gäbe es theoretisch eine Mehrheit für dieses Gesetz im Deutschen Bundestag. Allerdings könnte es damit noch nicht in Kraft treten.

Inhalte

Das Gesetz soll illegale Einwanderung verhindern. Außerdem soll der Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus aufgehoben werden. Zudem soll der Bundespolizei bei aufgegriffenen Personen ohne gültige Dokumente das Recht zuerkannt werden, Haft oder Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung in die Wege leiten zu können.

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