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Staatsgebiet

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Version vom 22. Januar 2025, 13:25 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Gebiet eines Staates''' ist zunächst die Landfläche, die durch die Staatsgrenze definiert wird. Dazu gehören aber auch Wasserflächen wie die Flussm…“)
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Das Gebiet eines Staates ist zunächst die Landfläche, die durch die Staatsgrenze definiert wird. Dazu gehören aber auch Wasserflächen wie die Flussmündungen. Zum offenen Meer hin wurde die Gebietshoheit seit Ende des 20. Jahrhunderts stufenweise eingeschränkt; die Grundlage für diese Abgrenzungen bildet das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982. Zum Staatsgebiet gehört demnach ein Meeresstreifen bis maximal 12 Seemeilen (etwa 22 km) Ausdehnung. Daher können die Flächenangaben aus früheren Zeiten davon abweichen.

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