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Carsharing

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Carsharing (Aussprache [ˈkaː(ɺ)ˌʃeəɺɪŋ], von englisch car = „Auto“ und to share = „teilen“; auf Deutsch etwa: „Autoteilen“ oder „Gemeinschaftsauto“) ist die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile. Der deutsche Gesetzgeber hat als Abgrenzung und Definition für den Begriff eine Rahmenvereinbarung festgelegt.[1] Carsharing erlaubt anders als konventionelle Autovermietungen ein kurzzeitiges, auch minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge wird dabei über einen Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife abgerechnet.[1] Der Begriff wird in den meisten Sprachen und Ländern so verwendet. Von zahlreichen Autoren wird Carsharing als Teil einer sich entwickelnden Sharing Economy beschrieben.

Kritik

Carsharing ist in erster Linie an die Bewohner einer Großstadt gerichtet. Einige Anbieter verlangen, dass das Fahrzeug zum Startort zurückgebracht wird. In eher ländlich geprägten Gebieten ist das Angebot oft nicht erhältlich.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 § 2 Nr. 1 des Carsharinggesetzes.