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Landeszentralbank
Die Landeszentralbanken (kurz LZB) waren bis 2002 Hauptverwaltungen der Reichsbank und später auch der Deutschen Bundesbank. Die Mehrzahl der Landeszentralbanken wurde 1948 gegründet. Sie fungierten zunächst als rechtlich selbstständige Notenbanken auf ihrem Hoheitsgebiet und bildeten zusammen mit der Bank deutscher Länder ein föderales zweistufiges Zentralbanksystem, das in diesem Punkt nach dem Vorbild des US-amerikanischen Federal Reserve Systems aufgebaut war. Mit Gründung der Deutschen Bundesbank 1957 wurden die LZBen zu Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank.[1] Ursprünglich bestand für jedes Bundesland eine Landeszentralbank. 1992 wurde der Verwaltungsbereich der einzelnen Landeszentralbanken neu geregelt. So gab es nur noch neun Landeszentralbanken für 16 Länder. Sie firmierten bis 2002 unter den Namen „Landeszentralbank in [...] – Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank“, besaßen jedoch keine eigene Rechtsfähigkeit mehr.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1957, S. 4.