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Zugriffsrecht

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Version vom 28. Mai 2024, 16:38 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Zugriffsrecht ist das Recht, Dateien, Informationen, Befehle und im weitesten Sinne auch Gegenstände zu benutzen. Das Zugriffsrecht wird von dem jeweiligen Urheber bzw. Hersteller vergeben. So erwirbt der Käufer eines Computers grundsätzlich das volle Zugriffsrecht auf alle Daten und Teile des Gerätes. Dieses Zugriffsrecht kann nur insofern beschränkt werden, als der Urheber das Kopieren oder Nachahmen von Programmen untersagen kann. Ebenso kann der Betreiber eines Netzwerks (z.B. im Internet) Zugriffsrechte vergeben, um zu verhindern, dass Unbefugte Einblick in die bestimmte Daten erhalten.