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Erziehungsberechtigte

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Version vom 11. Mai 2024, 10:55 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Ein Erziehungsberechtigter oder Erziehungsbefohlener ist eine Person, der die Erziehung eines Kindes anvertraut, befohlen oder übergeben ist. Ein Erziehungsbefohlener wird vom Jugendamt eingesetzt.

Folgende Personen- sowie Berufsgruppen können (zu unterschiedlichen [Tages-]Zeiten bzw. für unterschiedliche Zeitintervalle) Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsbefohlene (i. d. R. bis zum 18. Lebensjahr) sein:

  • Eltern (Begriffsklärung) bzw. Elternteil – Vater und/oder Mutter
  • Lehrer/Lehrerein an öffentlichen und privaten Schulen sowie an Internaten
  • Erzieher/Erzieherin (früher auch Kindergärtnerin genannt)[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

Andere Lexika

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Erster Autor: Liebenau Jens Liebenau angelegt am 03.05.2010 um 17:45, weitere Autoren: Florentyna, Noebse, Zaphiro, Olaf Studt, Jens Liebenau, Nepomucki