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Jugendzeit

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Unter Jugendzeit versteht man die Lebensphase nach der Kindheit. Wann dann das Erwachsensein beginnt, ist teilweise umstritten. Der erste Abschnitt ist die Pubertät. Nach deutschem Recht ist grundsätzlich Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist.[1] Im Strafrecht gilt die Vollendung des 21. Lebensjahres als Grenze.

Zitate

Siehe auch

Trivia

  • Ab einem Alter von 14 Jahren darf Instagram genutzt werden.

Einzelnachweise

  1. siehe Jugendgerichtsgesetz § 1 Abs. 2

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