PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Beamter
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Achtung! Die Seite wird gerade bearbeitet. |
Dieser Artikel oder Abschnitt wird gerade bearbeitet. Um Bearbeitungskonflikte zu vermeiden, warte bitte mit Änderungen, bis diese Markierung entfernt ist. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite, dort kannst du nachfragen oder wende dich an den Bearbeiter auf seiner Diskussionsseite. |
Ein Beamter ist meist ein Staatsbediensteter oder eine auf Lebenszeit verpflichtete Person. In Deutschland und in vielen anderen Staaten steht er gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer im [[öffentlichen Dienstöffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet. Ein Beamtenverhältnis kann zeitlich begrenzt sein. Im öffentlichen Dienst kann ein Beamtenverhältnis in Deutschland auf Lebenszeit erst mit 27 Jahren beginnen, aber nicht gekündigt, sondern nur in bestimmten Fällen beendet werden.
Trivia
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl und Beförderung von Beamten nicht nach dem Leistungsprinzip erfolgt.
Siehe auch
Weblinks
- Informationen des Bundesinnenministeriums
Andere Lexika