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Volksschädling

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Als Volksschädling gilt eine Person, die ihrem eigenen Volke bewusst Schaden hinzufügt. Vor dem verbrecherischen NS-Regime wurde das Wort zwar verwendet (diese Tiermetapher findet seit 1896 in der Literatur Erwähnung), hatte aber keine juridische Bedeutung. Während des Zeitalters des Hitlerfaschismus wurde es aber justiert und gegen Regime-Gegner benutzt, um sie zu dehumanisieren.