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Riester-Rente
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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte Form einer Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich um eine teilweise private Versicherung, die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in § 10a, §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Anlass für die Einführung war ursprünglich die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war.
Angesparte Guthaben der Riester-Rente sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 97 Satz 1 EStG weder übertragbar noch pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge durch Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug gefördert werden und einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.[1][2]
Statistik
Die Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge[3] wird für das Jahr 2017 mit 16.607.000 angegeben, wovon die Mehrzahl 10.881.000 tatsächlich in Form eines Versicherungsvertrages abgeschlossen wurde. Es gibt auch andere Formen wie den [[Bankspar vertrag]], die in der Anfangszeit jedoch selten waren. 2017 wurde die Riester-Rente mit insgesamt 3.902.900.000 Euro vom Staat gefördert.
Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums von 2019 ruht jeder fünfte Riester-Vertrag. Bei derartigen Verträgen werden keine Beiträge mehr eingezahlt, ohne dass der Vertrag gekündigt wurde.[4]
Andere Lexika
- ↑ BGH, Urteil vom 16. November 2017, Az.: IX ZR 21/17
- ↑ Bundesgerichtshof: Riesterverträge sind unpfändbar – oder teilweise bis ganz pfändbar. 30. November 2017
- ↑ Statistik zu den abgeschlossenen Verträgen in der zusätzlichen privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) in Deutschland – regelmäßig aktualisierte Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- ↑ Jeder fünfte Riester-Vertrag liegt brach. In: Der Spiegel. Nr. 32, 2019, S. 54 (Online).