PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Berufsverbot
Als Berufsverbot wird die Anordnung eines Staates bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte berufliche Tätigkeiten untersagt. Nicht gemeint sind allgemeine Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen wie die Forderung nach Qualifikationsnachweisen und Bildungsabschlüssen. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.
Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland kann ein Berufsverbot wegen einer Straftat ausgesprochen werden. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Grundgesetzes ein.[1] Eingriffe in der Berufsfreiheit bedürfen daher einer gesetzlichen Grundlage. Allerdings gab es in Westdeutschland (siehe Radikalenerlass) und in der DDR bis 1989 auch politische Gründe, zum Beispiel für Mitglieder bestimmter politischer Parteien. In Diktaturen gehören Berufsverbote zu den allgemeinen Methoden, um politische Gegner zu bekämpfen. In demokratischen Staaten erfolgt aus politischen Gründen meist nur eine Zugangsbeschränkung im öffentlichen Dienst (Staatsdienst), so dass es sich streng genommen nicht um ein Berufsverbot handelt.
Andere Lexika