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Schießscharte
Die Schießscharte ist im Festungswesen eine Öffnung innerhalb der Befestigung, welche dem Schützen den Einsatz einer Fernwaffe bei gleichzeitiger Deckung erlaubt. Schießscharten treten vor allem an spätmittelalterlichen Burgen, Wehrkirchen und neuzeitlichen Festungen in vielfältigen Formen auf, die primär auf die Funktionsweise und Handhabung der jeweiligen Waffe abgestimmt sind. Der Burgenforscher Otto Piper schreibt über die Funktion und funktionell angepasste Gestaltung von Schießscharten:
- "Damit der Verteidiger der Burg bei möglichst vollständiger Deckung des Körpers durch eine Mauer nach außen schießen kann, muss diese mit einer Schießscharte durchbrochen sein. Die letztere hat zweckmäßigerweise, ohne jene Deckung zu beeinträchtigen, dem Schützen hinlänglich freies Umblicken und Zielen nach dem Feinde zu gestatten und ebenso möglichst freie Bewegung mit der Schusswaffe bei tunlichster Annäherung derselben an die äussere Schartenmündung. Zu dem Zwecke ist bei stärkeren Mauern nach innen vor der Schießscharte eine hinlänglich weite und tiefe Nische in der Mauerdicke ausgespart." <ref>Otto Piper: Burgenkunde - Bauwesen und Geschichte der Burgen, R. Piper & Co., 3. Aufl., München, 1912, Seite 335<ref>